Anfrage zum Zustand und Gefährdungspotenzial des Grundstücks Bäkeweg 46

Bäkeweg 46 in Oldenburg - Quelle: https://gis4ol.oldenburg.de/Stadtplan/
Bäkeweg 46 in Oldenburg — Quelle: https://gis4ol.oldenburg.de/Stadtplan/

Anfrage zum Zustand und Gefährdungspotenzial des Grundstücks Bäkeweg 46

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Fraktion der FDP im Rat der Stadt Oldenburg wurde der Zustand des Grundstücks Bäkeweg 46 bekannt. Nach Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie eigener Inaugenscheinnahme befindet sich das Grundstück seit längerer Zeit in einem stark verwilderten Zustand.
Das Areal ist dicht zugewuchert, weist eine Vielzahl älterer, offenbar seit Jahrzehnten nicht gepflegter Bäume auf und wird nach Angaben aus der Nachbarschaft zur Lagerung von Abfällen genutzt. Es liegen Hinweise auf einen Rattenbefall vor.

Zudem bestehen Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes und der Zugänglichkeit für Rettungs- und Einsatzkräfte. Das Grundstück ist vollständig von Nachbargrundstücken umgeben, sodass keine erkennbare Feuerwehrzufahrt vorhanden ist.

Anwohnerinnen und Anwohner äußern außerdem Sorgen bezüglich der Verkehrssicherheit der Bäume, insbesondere bei Sturmereignissen.
Darüber hinaus wurde berichtet, dass die Bewohnerin des Grundstücks keine Abfalltonnen bereitstellt und Haushaltsabfälle offenbar auf dem Grundstück lagert. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Hygiene, Umweltverträglichkeit sowie zu den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgenden Fragen:

  1. Liegen der Stadtverwaltung oder den zuständigen Fachbereichen (z. B. Ordnung, Umwelt, Bauaufsicht oder Gesundheitsdienst) Erkenntnisse über den Zustand des Grundstücks Bäkeweg 46 vor?
  2. Wurden in der Vergangenheit bereits aufsichts- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet oder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern registriert?
  3. Sieht die Verwaltung aufgrund der geschilderten Umstände eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere durch Schädlingsbefall, Brandlast oder mangelnde Erreichbarkeit für Einsatzkräfte?
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Verkehrssicherheit der vorhandenen Bäume und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, falls einzelne Bäume aufgrund fehlender Pflege ein Risiko darstellen?
  5. Welche rechtlichen Optionen bestehen, wenn Abfälle dauerhaft auf Privatgrundstücken gelagert werden und keine reguläre Entsorgung über die Abfallwirtschaft erfolgt?
  6. Wie kann die Stadtverwaltung in Fällen tätig werden, in denen die Eigentümerin oder Bewohnerin möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, ihre Pflichten zur Gefahrenabwehr oder Abfallentsorgung selbst wahrzunehmen? Gibt es in solchen Fällen eine Schnittstelle zu Betreuungsgerichten oder Sozialdiensten, um unterstützend oder stellvertretend tätig zu werden?
  7. Beabsichtigt die Verwaltung, das Grundstück zeitnah in Augenschein zu nehmen oder mit der Eigentümerin Kontakt aufzunehmen, um den Zustand zu bewerten und ggf. Maßnahmen einzuleiten?

 

Vielen Dank!
Mit besten Grüßen

Daniela Pfeiffer
Thorge Schramm
René Dittrich