Antrag auf Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung und Aussetzung der Trassenplanung

Sehr geehrter Herr Krogmann,

für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.06.2025, die Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2025 sowie die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am 30.06.2025 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

1. Vor der Aufstellung des B-Planes N-777G (Entlastungsstraße) muss eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden, die

a) die neuen Gegebenheiten auf der Alexanderstraße mit Wegfall des höhengleichen Bahnübergangs in die Analyse mit aufnimmt

b) das geänderte Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger in Oldenburg berücksichtigt

c) die Rolle des veränderten Einkaufsverhaltens der Bürger berücksichtigt

d) die Bevölkerungsprognose auf dem Fliegerhorstgelände mit einbezieht und

e) alle bisherigen Verkehrsgutachten- und prognosen aus den Jahren 2008, 2017, 2018 und 2019 auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse in einem neuen Verkehrsgutachten zusammenfasst.

 

2. Die Trassenplanung der Trasse 5 wird ausgesetzt, da

a) diese die Belange der bisherigen Klägerinnen nicht hinreichend berücksichtigt und

b) die Trasse 5 eine von den sog. Vorzugsvarianten ist, die schwerwiegendere Eingriffe in das Biotop mit sich bringt als z.B. die Trasse 4.

 

Begründung:

Zu 1.

Es wurde nie eine variantenoffene Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Stattdessen gab es seit 2017 eine Vorfestlegung auf die Trassenvariante 5. Auch bei der neuesten Untersuchung von SHP wurden zwar neue Verkehrszahlen berücksichtigt, jedoch das alte Verkehrsmodell aus 2008 verwendet, welches von 8.000 täglichen Fahrten auf der Fliegerhorststraße ausgeht. Die aktuellen Zahlen zum Modal Split von 2025 wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Zu 2.

Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2024 (1 KN 53/21) nicht nur formale Mängel gerügt, sondern hält das „Vorgehen (der Stadt) insoweit für bedenklich, als (die Stadt) im ‚verbal-argumentativen‘ Variantenvergleich aller Voraussicht nach das Gewicht der Belange der Antragsstellerinnen unterschätzt hat.“ Sollte die Stadtverwaltung bei der Trassenvariante 5 bleiben, führt dies unwiderruflich zu einer weiteren Klage. Sollte die Stadtverwaltung mit dem Bau beginnen, danach aber vor Gericht unterliegen, wären die unnütz entstandenen Kosten und der Schaden für die Stadt Oldenburg bedeutend größer als die Ausgabe für aktuelle Verkehrsgutachten. Ebenso wahrscheinlich ist eine Klage des NABU aufgrund der Auswirkungen auf das Biotop Heidbrook (Zerstörung des Lebensraumes von nachgewiesenen Brutvögel-, Fledermaus-, Amphibien- und Heuschreckenpopulationen, Beeinträchtigung der Gleyböden, Veränderung des Wasserhaushaltes).

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Pfeiffer

René Dittrich

Thorge Schramm