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Aufforderung zur unverzüglichen Bereitstellung der Ergebnisse aus Wasserbeprobung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Frau Stadtbaurätin Schacht,

 

in der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 8. Oktober 2026 wurde unter dem Tagesordnungspunkt zum Fliegerhorst erneut über den Stand der laufenden Untersuchungen und die Umsetzung der hierzu gefassten Ratsbeschlüsse beraten.

 

Mit erheblichem Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung zunächst keine neuen Erkenntnisse mitteilen konnte, obwohl bereits Untersuchungen und Beprobungen durchgeführt worden sind.

 

Im weiteren Sitzungsverlauf wurde auf Nachfrage eingeräumt, dass der Verwaltung bereits Teilergebnisse der Wasseruntersuchungen vorliegen. Eine Übermittlung dieser Ergebnisse wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass weitere Untersuchungsparameter ausstünden und eine fachliche Gesamteinordnung noch nicht abgeschlossen sei. Stattdessen wurde eine Unterrichtung erst für die nächste reguläre Ausschusssitzung im Dezember in Aussicht gestellt.

 

Dieses Vorgehen halten wir angesichts der möglichen Umweltbelastungen, des erheblichen öffentlichen Informationsinteresses und der bereits gefassten Ratsbeschlüsse zur Aufklärung und Transparenz für nicht nachvollziehbar.

 

Wir machen daher ausdrücklich unser Auskunftsrecht gemäß § 56 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geltend und beantragen zugleich den Zugang zu den betreffenden Umweltinformationen nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG).


 

 

Wir fordern die Verwaltung auf, uns sämtliche bereits vorliegenden Untersuchungsergebnisse und Laborbefunde im Zusammenhang mit den aktuellen Beprobungen der Flugplatzbäke und den damit zusammenhängenden Untersuchungen am ehemaligen Fliegerhorst unverzüglich in elektronischer Form zu übermitteln.

 

Dies umfasst insbesondere:

 

1. Sämtliche bereits vorliegenden Laborberichte, Einzelmesswerte und Teilergebnisse der Wasser-, Sediment-, Sickerwasser- und gegebenenfalls Grundwasseruntersuchungen, einschließlich der untersuchten Parameter, Messstellen, Probenentnahmedaten, Einheiten und Bestimmungsgrenzen, soweit diese Unterlagen bereits vorhanden sind.

 

2. Eine kurze Übersicht, welche Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen, welche Parameter oder Laboranalysen noch ausstehen und wann mit deren Eingang sowie der abschließenden fachlichen Bewertung gerechnet wird.

 

3. Eine Mitteilung darüber, wann die Verwaltung beabsichtigt, die vollständigen Untersuchungsergebnisse einschließlich ihrer fachlichen Bewertung den Ratsmitgliedern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Wir stellen ausdrücklich klar, dass wir keine vorgezogene abschließende fachliche Bewertung verlangen. Bereits vorhandene Messwerte können und sollen als vorläufige Untersuchungsergebnisse gekennzeichnet und mit entsprechenden fachlichen Vorbehalten versehen werden. Eine spätere Ergänzung oder Korrektur der Einordnung bleibt selbstverständlich möglich.

 

Dass einzelne Sonderparameter oder eine abschließende Gesamtbewertung noch ausstehen, rechtfertigt aus unserer Sicht nicht ohne Weiteres, sämtliche bereits verfügbaren Untersuchungsergebnisse bis zur nächsten regulären Ausschusssitzung zurückzuhalten.

 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28. März 2013 (Az. 5 A 4541/12), in dem bei einem umweltinformationsrechtlichen Auskunftsbegehren ausdrücklich zwischen bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen und deren noch ausstehender fachlicher Bewertung unterschieden wurde.

 

Wir bitten um Übermittlung der bereits verfügbaren Unterlagen bis spätestens Freitag, den 16. Oktober 2026. Sollte dies nicht möglich sein, erwarten wir innerhalb dieser Frist eine schriftliche Mitteilung über die konkreten Gründe der Verzögerung sowie einen verbindlichen Termin für die Bereitstellung.


 

 

Soweit die Verwaltung die Übermittlung einzelner Unterlagen oder Messwerte aus rechtlichen Gründen ablehnen sollte, bitten wir um eine konkrete, auf die jeweils betroffenen Informationen bezogene Darlegung der gesetzlichen Ablehnungsgründe. Nicht betroffene Unterlagen sind unabhängig davon bereitzustellen.

 

Angesichts der Bedeutung des Vorgangs erwarten wir eine zeitnahe und transparente Unterrichtung der gewählten Ratsmitglieder. Eine pauschale Verschiebung auf die nächste reguläre Ausschusssitzung im Dezember halten wir nicht für angemessen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Daniela Pfeiffer

Thorge Schramm

René Dittrich