Aufhebung von Krematoriumsgebühren §2; 2.4

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu der Sitzung Verwaltungsausschusses am 27. November 2023 stellen wir folgenden Antrag: Aufhebung von Krematoriumsgebühren §2; 2.4

Der Verwaltungsausschuss möge auf Antrag der Gruppe FDP/Volt beschließen: Die Stadt Oldenburg verzichtet mit der Verabschiedung der neuen Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) auf die Erhebung von Gebühren für das Krematorium bei Einäscherung von Früh- und Totgeburten sowie Säuglingen bis zum 6. Lebensmonat einschließlich Aschekapsel (§2; 2.4). Etwaige Fehlbeträge sind über den Haushalt der Stadt Oldenburg auszugleichen.

Begründung: Der Verlust eines Kindes ist für alle unmittelbar und mittelbar betroffenen Menschen mit unermesslichem Schmerz verbunden. Um diesen Personenkreis zumindest in finanzieller Hinsicht etwas zu entlasten, ist es angemessen, auf die bisherige Erhebung von Krematoriumsgebühren bei Einäscherung von Früh- und Totgeburten sowie Säuglingen bis zum 6. Lebensmonat zu verzichten. Die Übernahme etwaiger Kosten würde für die Stadt - aller Voraussicht nach - eine verschwindend geringe finanzielle Belastung bedeuten, auf der anderen Seite jedoch ein Zeichen der Anteilnahme setzen.

f.d. Gruppe FDP/Volt

gez. Benno Schulz (FDP) gez. Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP)

gez. Daniela Pfeiffer (FDP) gez. Jens Lükermann (Volt)