FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg

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Bauturbo in Oldenburg: FDP fordert transparente Evaluation

Die FDP-Fraktion Oldenburg beantragt halbjährliche Berichte über die Anwendung des „Bauturbos“ und der Zustimmungsverträge. Bis 2028 sollen Erfahrungen ausgewertet werden, um dauerhafte Lösungen für beschleunigten Wohnungsbau zu prüfen – und Fehlsteuerungen zu vermeiden.

Für Effizienz und zeitnahe Umsetzung des "Bauturbos" in Oldenburg.

Tischvorlage



Änderungsantrag für die Sitzung des VA und des Rates am 15.12.2025 zu TOP 13.3 Bauturbo“ - Änderung des Baugesetzbuches (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung) und Anwendung in der Stadt Oldenburg – Grundsatzbeschluss 25/0894



Sehr geehrter Herr Krogmann,

für die Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates am 15.12.2025 stellt die FDP-Fraktion den Änderungsantrag auf Seite 7 der Vorlage unter dem Punkt:

Erfahrungen bei der Anwendung des Bau-Turbos und des Zustimmungsverfahrens (Nummer 6 des Beschlusses)

den bisherigen Text zu streichen und dafür diesen Text zu verwenden:

„Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen halbjährlich über die Anwendung der Instrumente nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB sowie über die Erfahrungen mit Zustimmungsverträgen (einschließlich Bauverpflichtung, Sozialquote, Kostenübernahme und Musterfestsetzungen).

Der Bericht beinhaltet insbesondere quantitative und qualitative Erkenntnisse:

Zahl, Art und Größe der geprüften sowie der genehmigten Vorhaben, Umsetzungsstand der Bauverpflichtungen, Auswirkungen auf die Innenentwicklung und Nachverdichtung, Einfluss auf Zeitaufwand und Planungsressourcen sowie städtebauliche, verkehrliche, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen.

Auf Grundlage der Berichte wird geprüft, ob der Grundsatzbeschluss angepasst oder weiterentwickelt werden muss, um Fehlsteuerungen zu vermeiden oder Potenziale besser auszuschöpfen. Hierzu können Vorschläge zur Optimierung der Kriterien, Verfahrensabläufe und vertraglichen Regelungen (insbesondere Sozialquote, Bauverpflichtung und Infrastrukturfolgekosten) unterbreitet werden.

Die gesammelten Erkenntnisse sind spätestens im Jahr 2028 in einer Gesamtauswertung zusammenzuführen, um mit Blick auf das Auslaufen der Sonderregelungen nach § 246e BauGB (befristet bis 31.12.2030) über mögliche dauerhafte oder ergänzende Instrumente zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zu entscheiden.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Pfeiffer

Thorge Schramm

René Dittrich