Berichtsantrag zum Thema „Bekämpfung des Rattenbefalls in der Stadt Oldenburg“ für die Sitzungen des ASUK am 13.08.2026 und die Sitzung des BAWBs am 17.09.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus dem Fraktionsschreiben vom 05.01.2026 „Anfrage zum Status des Rattenmonitorings“ ergeben sich folgende Maßnahmen und Vorschläge der Stadt Oldenburg, um den Rattenbefall einzudämmen bzw. zu verhindern. Dazu bitten wir um die Beantwortung der beigefügten Fragen:
1. Auswertung von Bürger-Meldungen & gezielte Bekämpfung: Die Stadt wertet Rattensichtungen aus der Bevölkerung weiterhin konsequent aus. Bei einer Häufung von Meldungen wird gezielt die Fachfirma Gruber mit der Bekämpfung beauftragt.
Unsere Frage dazu lautet: Wie oft wurde die Fachfirma seit Beginn des Jahres mit der Bekämpfung beauftragt und gibt es eine Häufung an bestimmten Standorten?
2. Beseitigung von Müll und Grünabfällen: Es finden gemeinsame Aktionen des Bürger- und Ordnungsamtes, des Abfallwirtschaftsbetriebs sowie des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung statt, um illegale Müllkippen und illegale Grünabfallablagerungen (die Ratten als Nahrungsquelle oder Unterschlupf dienen) zu beseitigen.
Unsere Frage dazu: Wo wurden seit Beginn des Jahres illegale Müllkippen/illegale Grünabfallablagerungen beseitigt?
3. Aufforderung der Hausbesitzer zur Eigenverantwortung: Die Stadt weist nachdrücklich darauf hin, dass Hausbesitzer laut der Niedersächsischen Rattenbekämpfungsverordnung in der Pflicht stehen, den Befall auf ihren Grundstücken selbstständig zu bekämpfen. Sie fordert Eigentümer dazu auf, qualifizierte Schädlingsbekämpfungsbetriebe rechtzeitig zu beauftragen und Hinweise zur ordnungsgemäßen Müllablagerung strikt zu beachten.
Unsere Frage dazu: In welcher Form hat die Stadt Oldenburg die Hausbesitzer über ihre Pflichten zur Rattenbekämpfung und die Art der ordnungsgemäßen Müllablagerung informiert?
4. Prüfung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten: Um Nachlässigkeiten von Eigentümern entgegenzuwirken, wird die Stadt künftig verstärkt prüfen, inwieweit Verstöße gegen die Niedersächsische Rattenbekämpfungsverordnung vorliegen, und diese als Ordnungswidrigkeiten ahnden.
Unsere Frage dazu: Wie viele Prüfungen auf Verstöße gegen die Niedersächsische Rattenbekämpfungsverordnung hat es seit Jahresbeginn gegeben und in wie vielen Fällen wurden davon Ordnungswidrigkeiten geahndet?
5. Aufklärungskampagne über Social Media: Anfang 2026 startet die Stadt eine visuelle Aufklärungskampagne. Ein kurzes, aufmerksamkeitsstarkes Social-Media-Video soll Bürgerinnen und Bürger über die Ursachen von Rattenbefall aufklären (z. B. offene Mülltonnen, wilde Müllablagerungen, falsche Kompostierung) und für entsprechende Abhilfemaßnahmen sensibilisieren.
Unsere Frage dazu: Wie ist die Rückmeldung zu der stattgefundenen Social Media Kampagne und sind weitere Aktionen dieser Art für das Jahr 2026 geplant?
Durch die FDP-Fraktion ergänzter Punkt 6:
Wirksamkeit der bisherigen Rattenbekämpfung:
Die bisherigen Maßnahmen setzen stark auf Meldungsauswertung, Eigentümerverantwortung, Kontrollen, Ahndung und Aufklärung. Entscheidend ist jedoch, ob dadurch der Rattenbefall tatsächlich zurückgeht.
Unsere Frage dazu: Verfolgt die Verwaltung bei der Rattenbekämpfung ein messbares Reduktionsziel oder beschränkt sich die bisherige Strategie im Wesentlichen auf Kontrolle, Ermahnung und Ahndung? Welche Daten liegen vor, um eine tatsächliche Verringerung des Rattenbefalls in besonders betroffenen Bereichen zu belegen?
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Pfeiffer
Thorge Schramm
René Dittrich