Dringlichkeitsantrag zur Prüfung und Einleitung einer Fachaufsichtsbeschwerde wegen der Verzögerungen beim Neubau der Cäcilienbrücke
Symbolbild Cäcilienbrücke – erstellt mit Gemini
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die FDP-Fraktion stellt für die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 01.06.2026 folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Verwaltung auf, unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für die Einlegung einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Weser-Jade-Nordsee, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zu prüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Verwaltung beauftragt, diese Fachaufsichtsbeschwerde formell einzureichen, um die anhaltenden und substanziellen Verzögerungen beim Ersatzneubau der Cäcilienbrücke aufsichtlich rügen zu lassen und eine Beschleunigung des Verfahrens einzufordern.
Die Verwaltung berichtet dem Rat fortlaufend über den Stand des Verfahrens und die Rückmeldungen der übergeordneten Behörden.
Begründung:
Die Cäcilienbrücke ist eine der zentralen Verkehrsadern der Stadt Oldenburg. Sie verbindet wichtige Stadtteile und ist sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch für den Fuß- und Radverkehr von existenzieller Bedeutung. Seit dem Abriss der historischen Brücke und den sich ständig verschiebenden Planungen für den Neubau ist die Geduld der Oldenburger Bürgerinnen und Bürger
sowie der lokalen Wirtschaft erschöpft.
Die immer neuen Verzögerungen im Planungs- und Bauprozess durch das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie die übergeordneten Bundesbehörden sind nicht länger hinnehmbar. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Projekt auf Bundesebene nicht mit der notwendigen Priorität und Professionalität vorangetrieben wird. Die daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen, Umwege und wirtschaftlichen Einbußen belasten die Stadt Oldenburg und ihre Einwohner massiv.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist das adäquate kommunalpolitische und rechtliche Instrument, um auf höchster Ebene eine Überprüfung des Verwaltungshandelns der beteiligten Bundesbehörden einzufordern. Es muss lückenlos aufgeklärt werden, warum die zugesagten Zeitpläne nicht eingehalten werden und welche personellen oder organisatorischen Defizite bei den zuständigen Stellen vorliegen.
Die Stadt Oldenburg darf sich nicht länger als bloßer Zuschauer eines blockierten Bundesprojekts präsentieren, sondern muss die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger aktiv und mit allem Nachdruck
verteidigen.
Mit besten Grüßen
Daniela Pfeiffer
René Dittrich
Thorge Schramm