Dringlichkeitsantrag zur Rolle der Verwaltung und Informationsstand der Gremien zur Entsorgung von Sondermüll auf dem Fliegerhorstgelände

Dringlichkeitsantrag als Berichtsantrag für die Sitzungen des AAA, VA und Rats am 26.05.2025
„Rolle der Verwaltung und Informationsstand der Gremien zur Entsorgung von Sondermüll auf dem Fliegerhorstgelände“
Sehr geehrter Herr Krogmann,
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg stellt aufgrund der aktuell vorliegenden Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft den untenstehenden Dringlichkeitsantrag in den o.g. Ausschüssen und dem Rat. Die Dringlichkeit ist aufgrund der aktuellen schwerwiegenden Vorwürfe und des notwendigen Handlungsbedarfs gegeben. Aufgrund der jüngsten Berichterstattung im NDR vom 14. Mai 2025 und in diversen anderen Medien, wonach ein Gutachten die Entsorgung von Sondermüll auf dem Fliegerhorstgelände bestätigt und staatsanwaltliche Ermittlungen im Raum stehen, stellen sich dringende Fragen zur Rolle der Verwaltung und zum Informationsstand der Gremien. Wir bitten die Verwaltung daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Kenntnisstand der Verwaltung
Wann hat die Verwaltung erstmals Kenntnis über die unsachgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen (insbesondere Asbest und PAK-haltige Stoffe) auf dem Gelände des Fliegerhorstes erlangt?
Welche konkreten internen Prüfungen oder Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?
Liegt der Verwaltung das im NDR-Bericht zitierte Gutachten der Staatsanwaltschaft vor? Wenn ja, wann wurde es übermittelt und durch wen?
Umgang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
Liegen der Stadt Oldenburg Mitteilungen der Staatsanwaltschaft zu möglichen Ermittlungen oder Verdachtsmomenten vor?
Hat die Stadt Einsicht in Unterlagen oder Akten der Staatsanwaltschaft erhalten oder wurde sie offiziell um Mitwirkung gebeten?
Eigene Untersuchungen der Verwaltung
Stehen die von der Verwaltung veranlassten Untersuchungen im April 2025 (Grundwasser) im Zusammenhang mit den Bodenuntersuchungen der Staatsanwaltschaft?
Wurden die Schadstoffe Asbest und PAK, auf die sich die Staatsanwaltschaft bezogen hat, untersucht und bewertet? Wer hat die Bewertung der städtischen Untersuchungen vorgenommen? Wer war für diese Bewertung zuständig?
Warum schließt der Oberbürgermeister die Ablagerung von „Sondermüll“ aus, wenn der Nachweis der Staatsanwaltschaft in 75 % der Proben vor allem für Asbest unzweifelhaft (siehe LAGA M 23 Asbest, Abfallverzeichnisordnung) nachgewiesen wurde?
Warum sieht der Oberbürgermeister „keinen Grund zur Sorge“, obwohl mindestens zwei Gefahrstoffe (Asbest, u.a. H350 Karzinogenität, PAK, u.a. H350 Karzinogenität) durch die Staatsanwaltschaft nachgewiesen wurden?
Baustellenmanagement
Handelt es sich bei dem „geschredderten Abbruchmaterial“ um Abfälle aus dem Abbruch der Bausubstanz des Kasernengeländes?
Wenn ja, wurde die alte Bausubstanz vor dem Abbruch auf Gefahrstoffe, u.a. Asbest und PAK, untersucht?
Existiert ein Entsorgungsmanagement und wenn ja, wer ist dafür verantwortlich?
Sofern ein Entsorgungsmanagement vorhanden ist, empfiehlt dieses den Einbau oder die externe Entsorgung der Materialien?
Die Verwaltung spricht von einer „planmäßigen Verwendung von Materialien“. Wie erklärt sie die Müllfunde (Holz, Kabel, Metallreste)? Wie die 75 % igen Schadstoffbefunde an Asbest und PAK?
Wurde die „planmäßige Verwendung“ entsprechend der gängigen Rechtsvorgaben Ersatzbaustoffe / Bodenschutzgesetz durchgeführt (Analysen, Einbaukriterien, Dokumentation)?
Wer ist für die „planmäßige Verwendung“, also der Entscheidung zum Einbau des belasteten Bodens verantwortlich?
Wer hat den Einbau überwacht?
Information und Beteiligung des Rates und der Öffentlichkeit
Warum wurde der Rat über die Vorgänge nicht umfassend informiert?
Wann und in welcher Form wird die Verwaltung dem Rat das gesamte Gutachten sowie weitere Erkenntnisse in geeigneter Weise (z.B. durch eine Sondersitzung oder nicht öffentlichen Bericht) zugänglich machen?
Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit herzustellen?
Rechtliche Bewertung und weitere Maßnahmen
Wurde die Einschaltung externer Gutachter oder Rechtsberater geprüft, um etwaige Pflichtverletzungen seitens der Stadt zu klären?
Sind Firmen, Gutachter und Mitarbeiter der Verwaltung, die mit dem umstrittenen Einbau in Verbindung gebracht werden, weiterhin auf der Baustelle tätig?
Wie bewertet die Verwaltung den Sachverhalt abfallrechtlich? Wie begründet die Verwaltung den Einbau gegenüber der externen Möglichkeit der Beseitigung auf Deponien?
Welche konkreten Schritte plant die Verwaltung zur Gefahrenabwehr neben dem Grundwasserschutz auch den Gesundheitsschutz (u.a. Vermeidung von Einatmung von Asbestfasern) oder Nachbesserung hinsichtlich des betroffenen Geländes?
Hat die Verwaltung die Kosten für die Sanierung (Entfernung und ordnungsgemäße Entsorgung) kalkuliert? Liegt der Verwaltung dazu eine Kostenschätzung vor?
Entstehen der Stadt bei einer möglichen Sanierung Mehrkosten gegenüber einer direkten externen Entsorgung im Zuge des erfolgten Abbruchs?
Plant die Verwaltung, ein Management gegen Korruption einzuführen in Form eines unabhängigen Gremiums analog zum Rechnungsprüfungsamt?
Begründung:
Die FDP-Fraktion sieht erhebliche Aufklärungsdefizite in einem Vorgang, der nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern auch das Vertrauen in das Verwaltungshandeln gefährdet. Die Bevölkerung und der Rat haben ein berechtigtes Interesse an einer vollumfänglichen, lückenlosen und transparenten Aufarbeitung, insbesondere bei umweltrelevanten Altlasten und potenziellen Pflichtverletzungen im öffentlichen Raum. Gleichzeitig erwarten wir als Ratsgremium proaktive und transparente Kommunikation über interne Erkenntnisse und geplante Maßnahmen. Nur so kann verlorenes Vertrauen zurückgewonnen und eine Wiederholung vergleichbarer Vorfälle verhindert werden. Eine umfassende Aufklärung liegt auch im Interesse der Verwaltung selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Pfeiffer
René Dittrich
Thorge Schramm