Ergebnisse aus dem Workshop 'Energie und Unternehmen' vom 08.12.2020 - Punkt 2.5 Wärmeversorgung aller Gebäude im Stadtgebiet"

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

heute werden wir eine Wärmeversorgungsleitinie beschließen. „Leitlinie“, das klingt täuschend harmlos. So ähnlich wie „Richtlinien“ der EU, und die haben es dann manchmal in sich. Mir fallen da so Dinge wie das Glühbirnenverbot ein.

Und auch diese Leitlinie hat es in sich. Hier soll ein Verbot ausgesprochen werden, ein Verbot, das in die Verfügungsfreiheit von zukünftigen Häuslebauern über ihr Eigentum massiv eingreift.

Zwar heißt es in der Begründung des Antrages beschwichtigend, alles halb so wild:

„Da die Zielsetzung und Eckpunkte einer Wärmeleitlinie bislang noch nicht konkret vorliegen, lassen sich daraus belastbar noch keine konkreten Anforderungen oder gar Folgen herleiten.“

Im Antrag selbst heißt es wörtlich:

„Dadurch (gemeint ist die Wärmeversorgungsleitlinie) soll eine Einbaupflicht CO2- neutraler Wärmeversorgungsanlagen … festgeschrieben werden.“

Und zwar für alle neu zu errichtenden Gebäude in der Stadt, also alle, egal welcher Art, ob privat oder öffentlich, ob Wohnhaus, Garage, Schuppen oder Kindergarten.

Dahinter steht natürlich ein hehres Ziel, das 1,5 Grad-Ziel. Aber das wird mittlerweile mit einer Absolutheit und Rigorosität eingefordert, die als praktische Lösung nur noch Verbote zuzulassen scheint. - Könnten bei der Wärmeversorgung nicht flexiblere Maßnahmen, etwa eine CO2-Bepreisung, eine gleichwertige oder gar bessere Klimawirkung erreichen? Hier greift der Beschlussvorschlag eindeutig zu kurz.

Jedenfalls kann ich eines prophezeien, auch wenn sich, siehe oben, noch keine konkreten Folgen herleiten lassen:

Das Bauen in Oldenburg wird dann richtig teuer. Und das werden Eigentümer und Mieter – Stichwort bezahlbares Wohnen – ausbaden müssen.

Uns ist der Beschlussvorschlag zu verbotslastig. Wir lehnen ihn deshalb ab.