Fassadenbegrünung einfach & attraktiv machen!
Beschlussantrag zur Überarbeitung der Richtlinie „Förderprogramm Fassadenbegrünung“ für die Sitzung des AFB am 04.02.2026, des ASUK am 12.02.2026 sowie die Sitzungen des VA und des Rates am 23.02.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 04.02.2026, des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2026 und die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sowie des Rates am 23.02.2026 stellt die FDP-Fraktion folgenden Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Fassadenbegrünungen in der Stadt Oldenburg“ (Beschlussfassung vom 09.10.2023) zu überarbeiten und eine neue, entbürokratisierte und anreizorientierte Fassung vorzulegen.
2. Ziel ist es, die Attraktivität des Programms zu erhöhen, die Verfahren zu vereinfachen und damit eine vollständige Ausschöpfung des jährlichen Förderbudgets zu erreichen.
3. Grundlage der Überarbeitung ist die folgende Änderungsliste.
Vorgeschlagene Änderungen an der Richtlinie:
§ 1 – Gegenstand der Förderung
- Absenkung der Mindestfläche von 10 m² auf 5 m².
- Einführung eines vereinfachten Verfahrens für bodengebundene Rankpflanzen mit geringer Last (< 0,3 kN/m²) ohne Statikpflicht.
- Einführung eines Pflegebonus von 300 € bei Nachweis eines Pflegevertrags über drei Jahre.
- Förderung der Pflege für bis zu drei Jahre (statt nur ein Jahr).
- Verlängerung der Umsetzungsfrist nach Statiknachweiserstellung von 6 auf 9 Monate.
§ 2 – Antragsberechtigte
- Erweiterung um Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümer, Vereine, Bildungseinrichtungen und Gewerbebetriebe.
§ 3 – Fördervoraussetzungen
Einführung eines zweistufigen Verfahrens:
- Erweitertes Verfahren für wandgebundene Systeme (mit Fachplanung/Statik).
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn bis 2.000 € automatisch genehmigt.
- Einführung einer Bewilligungsfiktion nach sechs Wochen bei vollständigem Antrag.
- Reduzierung der Erhaltungspflicht von zehn auf fünf Jahre.
- Zulassung anteiliger Eigenleistungen (Materialkosten).
§ 4 – Art, Umfang und Höhe der Förderung
Staffelung der Förderquote:
- 60% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 10.000 €, für bodengebundene Systeme,
- 50%, max. 30.000 €, für wandgebundene Systeme.
- Erhöhung des Zuschusses für die statische Vorprüfung auf bis zu 1.200 €.
- Indexierung der Höchstbeträge nach Verbraucherpreisindex alle zwei Jahre.
§ 5 – Verfahren und Auszahlung
- Zusammenführung aller bisherigen Formulare (Statikprüfung, Hauptantrag, vorzeitiger Beginn, Rechtsbehelfsverzicht) zu einem einheitlichen digitalen Antragsformular.
- Einführung eines Abschlags von 30 % der Fördersumme nach Bewilligung, Restzahlung nach Nachweis der Umsetzung.
- Einführung einer Bearbeitungsfrist von maximal sechs Wochen ab vollständiger Antragstellung.
§ 6 – Rückforderung
- Verkürzung der Rückforderungsfrist von zehn auf fünf Jahre (anteilig 1/5 pro Jahr).
- Klarstellung, dass kein Rückforderungsanspruch besteht bei Pflanzenausfall oder Ersatzpflanzung gleicher Art und Qualität, sowie bei Sturm- bzw. Elementarschäden.
§ 7 – Ergänzende Vorschriften
Ergänzung um Bezug auf das digitale Serviceportal der Stadt Oldenburg und das vereinfachte Prüfverfahren.
§ 8 – Inkrafttreten
Die Verwaltung berichtet dem ASUK jährlich über Zahl der Anträge, Flächensumme und Mittelabrufquote.
Begründung:
Das derzeitige Förderprogramm für Fassadenbegrünung (Richtlinie vom 09.10.2023) wird in der Praxis kaum in Anspruch genommen.
Trotz vorhandener Haushaltsmittel bleibt die Förderquote hinter den Erwartungen, weil die Verfahren zu komplex, die Schwellenwerte zu hoch und die Voraussetzungen zu aufwendig sind.
Insbesondere:
- die Pflicht zur Statikprüfung auch bei leichten Rankhilfen,
- die hohe Mindestfläche von 10 m²,
- die zehnjährige Erhaltungspflicht,
- der verzögerte Mittelabruf erst nach Bestandskraft und ohne Abschlag,
führen dazu, dass viele Eigentümer, insbesondere Privatpersonen und kleinere Betriebe, keine Anträge stellen.
Mit der überarbeiteten Richtlinie wird das Programm:
- bürgernäher, einfacher und ökologisch treffsicherer,
- verfahrensrechtlich entlastet,
und durch Pflegeanreize wirksamer in Bezug auf Stadtklima und Biodiversität.
Die Staffelung der Fördersätze bleibt haushaltsneutral steuerbar, da die Gesamtausgaben pro Jahr durch Deckelung (max. Zuschusshöhe) begrenzt sind.
Zugleich reduziert die Einführung eines einheitlichen digitalen Formulars den Verwaltungsaufwand signifikant.
In Summe schafft die Reform einen besseren Mittelabfluss, erzielt eine höhere ökologische Wirkung und sorgt für eine spürbare Entlastung sowohl bei den Antragsstellern als auch bei der Verwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Pfeiffer
Thorge Schramm
René Dittrich