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FDP-Änderungsantrag zur Innenentwicklungsstudie: Ermöglichen statt Verhindern!

Oldenburg braucht dringend neuen Wohnraum durch die intelligente Nutzung bereits bebauter Flächen. Mit unserem Änderungsantrag zur Studie über die mehrfache Innenentwicklung stellen wir sicher, dass das Werk als praktische Orientierungshilfe dient – ohne neue bürokratische Bremsen für Eigentümer, Investoren und Bauherren zu schaffen.

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Antrag Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Fliegerhorst für die Sitzung des ASUK am 13.08.2026, des AAA, VA und Rat am 31.08.2026

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Sitzungen des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 13.08.2026, den Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten, den Verwaltungsausschuss und die Ratssitzung am 31.08.2026 stellt die FDP-Fraktion den Antrag die Ratsbeschlüsse zum Fliegerhorst umzusetzen und die unabhängige Aufklärung sicherzustellen.

Der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen:

1.    Die Verwaltung berichtet den zuständigen Ausschüssen und dem Rat bis zum 30. September 2026 vollständig über den Umsetzungsstand der Ratsbeschlüsse vom 26. Mai 2025 und 25. August 2025 zum Fliegerhorst. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Beschlusspunkte umgesetzt wurden, welche noch offen sind und bis wann deren Umsetzung erfolgen soll.

2.    Die Untersuchung soll ohne Vorwegnahme einer straf- oder bodenschutzrechtlichen Bewertung klären, welche Materialien in welchem Umfang eingebracht wurden und ob dies den zugrundeliegenden Genehmigungen und Sanierungsvorgaben entsprach.

3.    Die Verwaltung legt bis zum 30. September 2026 den Auftrag, den vorgesehenen Untersuchungsumfang und den Zeitplan des bereits beauftragten Sachverständigen vor. Soweit die im Ratsbeschluss vorgesehenen Baggerschürfungen rechtlich oder fachlich nicht möglich sein sollten, sind die Gründe darzustellen und geeignete alternative Untersuchungsmöglichkeiten vorzuschlagen.

4.    Die Verwaltung stellt sicher und legt gegenüber den zuständigen Gremien nachvollziehbar dar, dass bei dem beauftragten Sachverständigenbüro keine relevanten Vorbefassungen oder Verbindungen zu den zu untersuchenden Maßnahmen und beteiligten Unternehmen besteht oder sonstige Interessenkonflikte bestehen, die begründete Zweifel an der unabhängigen Aufgabenwahrnehmung hervorrufen. Bei begründeten Zweifeln sind geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung einer unabhängigen Begutachtung zu treffen.

5.    Über eine Änderung oder Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25. August 2025 soll erst entschieden werden, wenn der Umsetzungsbericht, das Untersuchungskonzept und die Prüfung der Unabhängigkeit des Sachverständigen vorliegen. Soweit verfügbar, soll auch die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 19/11163 einbezogen werden.

6.    Die mit Ratsbeschluss vom 26. Mai 2025 beschlossene Antikorruptionsstrategie einschließlich des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie der Bericht über die Revision der Vorgänge auf dem Fliegerhorst sind den zuständigen Gremien bis zum 31. Oktober 2026 vorzulegen.

Begründung:
Die Ratsbeschlüsse vom 26. Mai und 25. August 2025 gelten fort, solange sie nicht umgesetzt, geändert oder durch den Rat aufgehoben wurden. Eine veränderte Bewertung der Verwaltung ersetzt keine erneute Entscheidung des Rates.
Die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens beantwortet nicht automatisch sämtliche fachlichen, organisatorischen und politischen Fragen. Zugleich hat die Stadt einen neuen Sachverständigen beauftragt, dessen Untersuchung und Bewertung bislang noch nicht vorliegen.
Bevor bestehende Aufklärungsbeschlüsse aufgehoben werden, müssen deshalb der tatsächliche Umsetzungsstand, ein belastbares Untersuchungskonzept und die Unabhängigkeit der Untersuchung nachvollziehbar dargestellt werden.
Ziel ist keine Vorverurteilung, sondern eine unabhängige Aufklärung, die Umsetzung geltender Ratsbeschlüsse und eine transparente Entscheidungsgrundlage für den Rat.


Mit freundlichen Grüßen


Daniela Pfeiffer
Thorge Schramm
René Dittrich