FDP-Fraktion fordert aktualisierte Verkehrsuntersuchung und Aussetzung der Trassenplanung 5 für die Fliegerhorst-Entlastungsstraße

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg fordert in einem aktuellen Antrag, die Auslegung des Bebauungsplans N-777G („Entlastungsstraße“) auszusetzen. Vor einer weiteren Planung müsse zwingend eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung für die Alexanderstraße in Auftrag gegeben werden. Die Trasse 5 dürfe nicht weiterverfolgt werden, solange verkehrliche, ökologische und wirtschaftliche Auswirkungen nicht umfassend analysiert worden sind.
Fraktionsvorsitzende Daniela Pfeiffer erklärt: „Unser Antrag fußt auf zahlreichen Gesprächen mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie mehreren Ortsterminen. Die Rahmenbedingungen in Oldenburg haben sich deutlich verändert. Eine solide Entscheidungsgrundlage muss daher auch die Folgen des weggefallenen Bahnübergangs an der Alexanderstraße berücksichtigen – denn das Verkehrsaufkommen wird sich neu verteilen. Ebenso gehören das geänderte Mobilitätsverhalten, die Entwicklung von Online- und stationärem Handel sowie die aktuellen Bevölkerungsprognosen für das Fliegerhorst-Gelände in eine neue Bewertung.“
Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 15. Mai 2024 (1 KN 53/21) bestätigt diese Einschätzung: Das Gericht bemängelte nicht nur formale Fehler, sondern kritisierte ausdrücklich, dass die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin – eines bedeutenden lokalen Unternehmens – in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt wurden. Statt einer tragfähigen Lösung biete die Stadt dem Unternehmen eine Zufahrt an, die nicht nur betriebliche Abläufe massiv beeinträchtige, sondern auch die Rodung eines bestehenden Waldstücks erfordere. Auch aus ökologischer Sicht ist die derzeit favorisierte Trasse 5 problematisch: Sie greift stärker in sensible Biotope ein als etwa die alternative Trasse 4 – die zudem kürzer und damit potenziell kostengünstiger wäre.
„Sollte die Stadt an ihrer bisherigen Linie festhalten, droht eine weitere Klage – mit erneut schlechten Erfolgsaussichten für die Verwaltung“, warnt Pfeiffer. „Stattdessen braucht es eine Planung, die rechtssicher, ökologisch tragfähig und wirtschaftlich vertretbar ist. Nur auf Basis aktueller Daten und nachvollziehbarer Abwägungen lässt sich eine Lösung entwickeln, die Akzeptanz findet und dem betroffenen Stadtteil eine zukunftsfähige Perspektive eröffnet.“