Position zur Vereinbarung eines dauerhaften Vorkaufsrechtes für die Stadt beim Verkauf städtischer Grundstücke
Es gilt das gesprochene Wort
Ratsfrau Pfeiffer erklärt in der Ratssitzung, dass die Gruppe FDP/Volt den Antrag ablehnen werde. Ein solches Vorkaufsrecht für alle privaten Grundstückskaufverträge halte die Gruppe für entwicklungsschädigend und nicht finanzierbar. Es bestehe die Möglichkeit, durch Bebauungspläne eine perspektivische Entwicklung festzuschreiben. Des Weiteren werde die Verwaltung mit zusätzlichen Aufgaben betreut, oder es müssten neue Stellen geschaffen werden. Viele Interessierte würden von ihren geplanten Investitionen abrücken und es dürfe nicht das Ziel der Stadt sein, zur Großgrundbesitzerin aufzusteigen.