Preisgestaltung der GSG Energie GmbH: FDP-Fraktion fordert Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei den Grundpreisen für Wärmeversorgung

Preisgestaltung der GSG Energie GmbH im Bereich Wärmeversorgung / Grundpreise

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als größte Anteilseignerin trägt die Stadt Oldenburg besondere Verantwortung für Transparenz, Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit kommunalwirtschaftlichen Handelns.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg um Beantwortung der folgenden Fragen zur Preisgestaltung der GSG Energie GmbH, insbesondere im Zusammenhang mit den Grundpreisen für Wärmeversorgung in GSG-Wohnungen mit wohnungsbezogenen Gasthermen.

Hintergrund sind Rückmeldungen von Mieterinnen und Mietern, die erhebliche Anstiege der jährlichen Grundpreise seit der Übernahme ehemaliger Versorgungseinheiten durch die GSG Energie GmbH zum 01.12.2022 schildern.

Rechtlicher Hintergrund (neutral eingeordnet):

Der Bundesgerichtshof betont mehrfach, dass Vermieter und Versorger bei umlagefähigen Betriebskosten ein Wirtschaftlichkeitsgebot trifft (BGH VIII ZR 243/02; BGH VIII ZR 78/06).

Kommunale Unternehmen unterliegen diesem Gebot besonders wegen ihres öffentlichen Auftrags.

Nach der Rechtsprechung darf eine Preisgestaltung nicht zu Lasten der Mieter erfolgen, wenn eine Versorgung technisch unverändert bleibt (vgl. BGH VIII ZR 54/04).

Der BGH stellte zudem klar, dass Kosten der Wärmeerzeugung und der Energieversorgung nur insoweit umlagefähig sind, als sie angemessen und nachvollziehbar sind (BGH VIII ZR 261/06; BGH VIII ZR 379/04).

Weiterhin ist rechtlich relevant, ob eine tatsächliche Wärmeversorgung stattfindet oder lediglich Gas zur Eigenumwandlung in der Wohnung geliefert wird. Bei wohnungsbezogenen Gasthermen gilt in der Rechtsprechung klassisch ein Gasliefermodell und keine Fernwärmeversorgung (vgl. BGH VIII ZR 253/07).

Diese Hinweise sind nicht als rechtliche Bewertung des Falls zu verstehen, sondern dienen der Begründung eines öffentlichen Interesses an Transparenz, weil unterschiedliche Rechtsfolgen denkbar sind, wenn die Art der Energieversorgung unterschiedlich zu bewerten wäre.

 

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchem Umfang prüft die Stadt Oldenburg als Gesellschafterin, ob die Preisgestaltung der GSG Energie GmbH dem aus der Rechtsprechung abgeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot zum Schutz der Mieterinnen und Mieter entspricht?

  1. Gibt es seit der Übernahme der Versorgungseinheiten durch die GSG Energie GmbH Berichte, interne Prüfungen oder Aufsichtsbeschlüsse, die sich mit Grundpreisstrukturen oder der Ausgestaltung der Versorgung befassen? Falls ja, bitten wir um eine zusammenfassende Darstellung.

  1. Auf welchen konkreten Kalkulationsparametern basieren die aktuellen Grundpreise der GSG Energie GmbH (z.B. Netznutzungskosten, technische Vorhaltung, Messdienstleistungen, Verwaltungskosten)?

  1. Inwiefern unterscheiden sich die Kalkulationsgrundlagen von jenen der vorherigen Versorgungseinheit der EWE, deren Anlagen von der GSG übernommen wurden?

  1. Gab es technische Veränderungen (z. B. Messtechnik, Netzinfrastruktur, zentrale Wärmeerzeugung), die eine deutliche Grundpreiserhöhung bei gleichbleibender Versorgungstechnik volkswirtschaftlich begründen können?

  1. Die GSG bezeichnet Teile der Leistung als „Wärmeversorgung“, obwohl die Wärme in Wohnungen mit Gasthermen weiterhin vom Mieter selbst erzeugt wird. Wie bewertet die Verwaltung diese Einordnung? Wird geprüft, ob dadurch ein rechtlich anderer Preismechanismus entsteht als bei einer klassischen Gaslieferung?

  1. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass kommunale Eigentümer aufgrund ihres öffentlichen Auftrags eine gesteigerte Verbraucher- und Transparenzverantwortung im Bereich wohnungsbezogener Grundversorgung tragen?

  1. Welche Maßnahmen stehen der Stadt zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Preisgestaltung, Preisanpassung und Angebote der GSG Energie GmbH transparent, wirtschaftlich begründet und sozial vertretbar ausgestaltet sind?

  1. Wäre die Stadt bereit, eine externe Preis- und Transparenzprüfung (z. B. Wirtschaftsprüfer, Preisvergleich mit kommunalen Versorgern in Niedersachsen) zu beauftragen oder der GSG vorzuschlagen?

 

Unser Ziel ist es, Sorge für Transparenz zu tragen und dafür, dass die für viele Haushalte relevante Frage der Preisgestaltung der Preisgestaltung frühzeitig geklärt werden kann, ohne einzelne rechtliche Auseinandersetzungen zu bewerten oder vorwegzunehmen. Die FDP-Fraktion möchte dazu beitragen, dass mögliche Konflikte einvernehmlich gelöst werden können und kommunales Vertrauen gewahrt bleibt.

 

Vielen Dank!

Mit besten Grüßen

Daniela Pfeiffer
Thorge Schramm
René Dittrich