Rede von Christiane Ratjen-Damerau (FDP) zu TOP Ö 11.1 in der Ratssitzung vom 27.02.2023

Dr. Christiane Ratjen-Damerau

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Mit Politik kann man keine Kultur machen, aber vielleicht kann man mit Kultur Politik machen – Zitat von Theodor Heuss. Ich füge hinzu - gute Politik.

Die heutige Verabschiedung der Richtlinie für die Förderung der Kultureinrichtungen in der Stadt Oldenburg ist ein gutes Beispiel dafür.

Seit 2019 diskutieren wir intensiv über die Neuausrichtung der Kulturförderung als Grundlage einer gemeinsamen Kulturpolitik für diese Stadt und den Oldenburger Kulturinstitutionen. Die Förderung der kulturellen Institutionen – als kommunale Aufgabe unserer Stadt – wird an den Erwartungen und Bedürfnissen der Oldenburger Bürgerinnen und Bürger, sowie an den besonderen Aufgaben der Kunst und Kultur ausgerichtet – so die Präambel der Richtlinie.

Mit der Neuausrichtung der institutionellen Kulturförderung haben wir in den letzten Jahren und Monaten intensiv mit allen Beteiligten aus Kultur, Verwaltung und Politik  darüber diskutiert, welche kulturellen Infrastrukturen und kulturellen Schwerpunkte wir in Oldenburg anstreben, welche kommunalen Projekte und Maßnahmen Nachhaltigkeit versprechen und wie für die Kulturschaffenden mehr Transparenz bei der Mittelvergabe und Planungssicherheit erreicht werden kann.

In mehreren Workshops und runden Tischen sind vielfältige Kriterien, sowie die kulturpolitischen Ziele diskutiert und abschließend abgestimmt worden.

Die FörderRL legt  nun die kulturpolitischen Ziele für die Förderperiode 2024-2028, also für diese erste Förderperiode fest. Sie sind für die Institutionen handlungsleitend und werden vor Beginn einer jeden Förderperiode neu diskutiert und durch den Rat beschlossen.

Gerade die Kultur bedarf einer Flexibilität, die der kulturellen Entwicklung und Vielfalt  der Kultureinrichtungen unserer Stadt auch in Zukunft gerecht wird.  Gleichzeitig gewährleistet die RL mehr Transparenz bei der Mittelvergabe, sowie Kontinuität und Sicherheit in der Planung innerhalb des Förderzeitraumes von 5 Jahren.

Der Gruppe FD/Volt war es dabei besonders wichtig, dass die künstlerische Freiheit von all diesen Regelung unberührt bleibt. Definiert als vielfältige freie  kulturelle Ausdrucksform – ohne Zensur durch politische oder sonstige Einflussnahme. Desweiterem sehen wir einen entscheidenden Ansatz der Richtlinie in dem Punkt Generationswechsel und Nachwuchsförderung. Viele Kulturschaffende in den jeweiligen Institutionen haben über viele Jahre oder Jahrzehnte mit großem  persönlichen Einsatz und zum Teil auch mit privatem Verzicht die Kulturszene in Oldenburg  bereichert und im großen Maße zur Attraktivität unsere Stadt beigetragen.

Den Erhalt mit einem  entsprechenden künstlerischen Generationsübergang und einem damit gesicherten Weiterbetrieb dieser Kulturstätten zeigt sich als eine wichtige zukünftige Aufgabe , die auch von der Politik und der Stadt begleitet und gefördert werden muss. Die Richtlinie bedarf sicherlich im Zuge der praktischen Umsetzung noch kleinerer Korrekturen. Wir haben im letzten KulturA äußerst detailliert darüber diskutiert.

Ich vertraue dabei  auf die Verwaltung, die aufgrund ihrer großen und langjährigen Erfahrung gemeinsam mit den Kulturschaffenden die eine oder andere Unebenheit glätten wird.

In diesem Zusammenhang gilt der besondere Dank der Kulturamtsleiterin Frau Cordes und Ihrem Team.  die in den letzten Jahren diese  inhaltliche und organisatorische Herausforderung für ein solches  Projekt bewältigt haben und mit ihrer Fachkompetenz und ihrer Diplomatie gemeinsam mit uns, den Kollegen im KulturA, manche Hürden genommen hat.

Wir allen machen heute mit Kultur gute Politik.

Allen Kollegen eine herzliches Dank für die gute und konstruktive fraktionsübergreifende  Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieser RL zur Förderung der Kultureinrichtungen in der Stadt Oldenburg.

 

Die Gruppe FDP/Volt unterstützt den vorliegenden Beschlussvorschlag ausdrücklich .