Rede von Daniela Pfeiffer zum Thema "Betreutes Wohnen"

Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

ja, wir Menschen werden immer älter. Wir alle werden immer mehr Unterstützung benötigen. Dafür ist die Wohnform des „Betreuten Wohnens“ ein hervorragendes Angebot. Oder besser „Wohnen mit Service“. Nur, wie ist dieses „Betreute Wohnen“ derzeit definiert?

Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen, kurz NuWK, lässt sich über diese Wohnform überhaupt nicht aus. Es geht in diesem Gesetz lediglich um das Wohnen in Heimen und die Heimaufsicht und das Drumherum.

Ich habe nirgends eine genaue Definition dieser Begrifflichkeit „Betreutes Wohnen“ gefunden, zumal der Begriff der Betreuung ja sowieso vor allem eine Definition aus dem Betreuungsrecht kennt. Infolgedessen liegen hier schon gewisse Unklarheiten vor.

Das Bündnis Pflege schlägt vor:

  1. Es soll der Bedarf „im Vorgarten des Pflegeheimes“, nämlich der Bedarf für betreutes Wohnen ermittelt werden. Es geht vor allem darum, die Pflege so lange wie möglich hinauszuzögern und den Bewohnern eines „Betreuten Wohnens“ ein soziales Leben im Vorfeld der Pflege mit allen notwendigen Unterstützungen zu ermöglichen, damit sie möglichst lange fit und gesund bleiben.

Es soll auch der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ermittelt werden. Doch wie ist überhaupt der heutige Bedarf? Wie wird er ermittelt? Werden alle Aspekte berücksichtigt?

Weiterhin ist es unerlässlich, dass Standards verbindlich gemacht werden. Und da dürfen wir in Oldenburg gern zum Vorreiter werden. Es kann nicht sein, dass „Betreutes Wohnen“ zum Geschäftsmodell gemacht wird, um Zuschüsse zu kassieren für Leistungen, die nicht verbindlich festgelegt sind, und die jederzeit ausgehebelt bzw. einfach nach Kassenlage des Betreibers gestrichen werden können.

  1. Beratung der Bürger ist der nächste Punkt, der im Vorfeld geklärt werden muss. Doch wie soll diese Beratung ablaufen, wenn noch nicht einmal geklärt ist, was Gegenstand der Beratung sein soll? Wie wir eben festgestellt haben, ist der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht definiert. Der Senioren- und Pflegestützpunkt, der sich nach Wunsch des Pflegebündnisses mehr dezentral ausbreiten soll, übernimmt in der Regel die Beratung, die ein wichtiger Schritt ist, wenn jemand seinen angestammten Wohnraum verlassen muss.

Das kann allerdings ohne die entsprechenden Standards, die der Beratung zugrunde liegen müssen, auch schiefgehen. Denn über was kann beraten werden, wenn der Betreiber A den Begriff „Betreutes Wohnen“ so, der Betreiber B den Begriff aber anders versteht.

Alle Inhalte, auf die sich die Mieter verlassen, werden kurzerhand als nicht finanzierbar kennzeichnet und für nicht Gegenstand des Mietvertrages erklärt. Auch hier haben wir als Gruppe FDP/Volt die unbedingte Forderung nach genauer, verbindlicher Definition.

Die Beratung muss gleichwohl „niederschwellig“ sein, damit es keine Hürden gibt, sie überhaupt in Anspruch zu nehmen.

  1. Die Stadt Oldenburg muss bezahlbaren Wohnraum in jeder Quartiersplanung zum Zweck des „Betreuten Wohnens“ mit einbeziehen. Wie die genauen Modalitäten sein sollen, ist noch zu diskutieren. Zuerst einmal muss allerdings auch hier geklärt werden, welche Anforderungen an den Begriff „Betreutes Wohnen“ gestellt werden. Nur so kann die Planung in einem Quartier erfolgreich gelingen.
  2. Die Stadt Oldenburg initiiert einen Prozess, an dessen Ende eine Zertifizierung bzw. Kennzeichnung der Einrichtungen stehen wird, die sich das Label „Betreutes Wohnen“, besser „Wohnen mit Service“, ans Revers heften und sich verpflichten, die Vorgaben der Stadt einzuhalten.

 

Zu beachten ist, dass Mieter im „Betreuten Wohnen“ nicht Mieter 2. Klasse sein dürfen, sondern alle Rechte und Pflichten von Mietern haben müssen, die aus dem BGB erwachsen.

Weiterhin erachte ich es gerade als Mediatorin für wenig zielführend, dass die GSG bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des „Betreuten Wohnens“ unmittelbar den Gerichtsweg eröffnet.

Meines Erachtens wäre gerade bei einem Dauerschuldverhältnis, wie einem Mietverhältnis, ein niederschwelliger Weg vorzuziehen. Gerade, wenn es einen sensiblen Bereich betrifft. Hier wird sehr deutlich, wie dringend der Begriff „Betreutes Wohnen“ einer Klärung mit eindeutigen Vorgaben bedarf. Dies alles muss ein Prozess sein, der nicht fünf oder zehn Jahre dauert, sondern diese Zertifizierung bzw. die angestrebte Entwicklung eines „Oldenburger Modells“ muss zügig sofort in die Wege geleitet werden.

Das bedeutet, dass uns der Beschlussvorschlag nicht weit genug geht, da wir darüber hinaus weitere Anforderungen haben, die an die Zertifizierung geknüpft sein müssen, damit das „Oldenburger Modell“ ein Erfolgsmodell wird.

Dies ist insbesondere eine sehr präzise Definition der Wohnform, nennen wir sie „Wohnen mit Service“. Der Begriff ist uns sehr viel sympathischer als „Betreutes Wohnen“.

 

Wir enthalten uns also aus den genannten Gründen.

Vielen Dank!