Transparenz am Flötenteich: FDP beantragt umfassenden Bericht zu Geothermie und Naturschutz
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 8. Oktober 2026 die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes und bittet die Verwaltung unter Einbeziehung des Bäderbetriebs der Stadt Oldenburg sowie, soweit erforderlich, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie um einen Bericht zu folgenden Fragen:
1. Naturschutzrechtliche Genehmigung und Umfang der Eingriffe
Welche naturschutzrechtlichen Befreiungen beziehungsweise Genehmigungen wurden für die im Frühjahr 2025 vorgenommenen Baumfällungen und Rodungsarbeiten im Bereich des vorgesehenen Geothermie-Bohrplatzes erteilt? Welche Flächen, Bäume und sonstigen Vegetationsbestände waren hiervon konkret umfasst und welche Eingriffe im unmittelbaren Uferbereich waren genehmigt? Wir bitten darum, den vollständigen Bescheid vom 10. Februar 2025 einschließlich der zu diesem Zeitpunkt verbindlichen Anlagen und Lagepläne dem Bericht beizufügen.
2. Nicht genehmigte Baumfällungen
Wie wurde nach Bekanntwerden der beiden nicht von der Genehmigung umfassten Baumfällungen ermittelt, wer diese veranlasst beziehungsweise durchgeführt hat? Aus welchen konkreten Gründen konnte kein Verantwortlicher festgestellt werden und deshalb das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt werden? Welche Ersatz- oder Ausgleichspflanzungen sind hierfür vorgesehen und wann werden diese umgesetzt?
3. Uferbereich und Röhrichtbestände
Welche naturschutzfachlichen Bestandsaufnahmen des Uferbereichs und der Röhrichtbestände am Flötenteich lagen vor Beginn der Arbeiten im Frühjahr 2025 vor? Auf welcher tatsächlichen und fachlichen Grundlage kam die Untere Naturschutzbehörde zu der Bewertung, dass in dem betroffenen Bereich kein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG vorlag? Welche Erkenntnisse bestehen zum seit 2025 festgestellten Rückgang der Röhrichtbestände und wurden mögliche Zusammenhänge mit Baumaßnahmen, Veränderungen des Wasserstandes oder sonstigen Eingriffen untersucht?
4. Wiederherstellung und Renaturierung
Die Verwaltung hat bereits angekündigt, betroffene Uferbereiche nach Abschluss der Bauarbeiten fachgerecht wiederherzustellen. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, welches naturschutzfachliche Entwicklungsziel wird dabei verfolgt, wann soll die Umsetzung beginnen und wie wird die erfolgreiche Entwicklung insbesondere von Ufervegetation, Röhricht und Ersatzpflanzungen anschließend kontrolliert?
5. Auswahl des Standortes für die Tiefengeothermie
Welche Standorte wurden konkret als mögliche Bohrplätze für die geplante tiefengeothermische Doublette untersucht? Nach welchen technischen, wasserrechtlichen, naturschutzfachlichen und wirtschaftlichen Kriterien erfolgte der Vergleich und aus welchen Gründen wurde der heutige Standort ausgewählt? Dabei bitten wir um eine klare Abgrenzung zu den in der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022 betrachteten Flächen für oberflächennahe Erdwärmesonden. Wurde die Standortentscheidung angesichts der inzwischen erheblich längeren Genehmigungs- und Projektlaufzeit erneut überprüft?
6. Stand des UVP-Verfahrens
Wie ist der aktuelle formelle Stand hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Tiefengeothermie? Wann und mit welchem Ergebnis hat das LBEG über eine UVP-Pflicht beziehungsweise die hierfür erforderliche Vorprüfung entschieden? Wie erklärt sich in diesem Zusammenhang die Antwort der Verwaltung vom 16. April 2026, wonach im Gespräch mit dem LBEG am 11. Februar 2025 eine Pflicht zur Durchführung einer UVP festgestellt worden sei, während die Stadt auf ihrer Internetseite weiterhin mitteilt, dass über die Erforderlichkeit einer UVP noch nicht entschieden sei? Soweit rechtlich möglich, bitten wir um Beifügung der hierzu maßgeblichen Korrespondenz beziehungsweise Entscheidungen des LBEG.
7. Gegenstand des beauftragten UVP-Berichts
Der Bäderbetrieb hat inzwischen die Erstellung eines UVP-Berichts für die geplante geothermische Doublette ausgeschrieben. Welche Untersuchungen und Variantenprüfungen umfasst dieser Auftrag? Wie werden bei der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes die seit 2025 bereits erfolgten Rodungen, Baumfällungen und Veränderungen im Uferbereich sowie vorhandene ältere Bestandsdaten berücksichtigt? Wie wird sichergestellt, dass die Prüfung von Standortvarianten und Umweltauswirkungen nicht allein auf einem gegebenenfalls bereits durch vorbereitende Maßnahmen veränderten Zustand des Geländes beruht?
Begründung
Der Flötenteich und seine Uferbereiche befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes OL-S 35. Der Landschaftsrahmenplan der Stadt Oldenburg misst dem Gebiet eine hohe Bedeutung für Arten und Biotope sowie für das Landschaftsbild bei und nennt unter anderem die naturnahe Gestaltung der Ufer sowie den Erhalt und die Entwicklung von Altbäumen und Röhrichten als Entwicklungsziele.
Im Zusammenhang mit den vorbereitenden Arbeiten für einen möglichen Geothermie-Bohrplatz wurden in den vergangenen Monaten verschiedene naturschutzrechtliche und verfahrensbezogene Fragen aufgeworfen. Die Verwaltung hat unter anderem bestätigt, dass zwei Bäume ohne entsprechende Genehmigung gefällt wurden und dass eine Wiederherstellung betroffener Uferbereiche vorgesehen ist. Gleichzeitig befindet sich das Verfahren zur möglichen Nutzung von Tiefengeothermie inzwischen in einer deutlich weiterentwickelten Planungs- und Prüfungsphase.
Mit der zwischenzeitlichen Beauftragung eines UVP-Berichts ist es aus Sicht der FDP-Fraktion sinnvoll, den bisherigen Ablauf, den aktuellen naturschutzfachlichen Zustand, die vorgesehenen Wiederherstellungsmaßnahmen sowie den Stand und Untersuchungsumfang des weiteren Genehmigungsverfahrens zusammenhängend und transparent im zuständigen Fachausschuss darzustellen.
Der Berichtsantrag dient ausdrücklich einer sachlichen Klärung des Verfahrens und nimmt keine rechtliche Bewertung der bisherigen Maßnahmen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Pfeiffer
Thorge Schramm
René Dittrich