Verzicht auf kleinflächige Plakatierung bei den anstehenden Wahlen im Stadtgebiet Oldenburg

Die FDP-Ratsfraktion bittet um Aufnahme des Punktes „Verzicht auf kleinflächige Plakatierung bei den anstehenden Wahlen im Stadtgebiet Oldenburg“ auf die jeweilige Tagesordnung des Allgemeinen Ausschusses; des Verwaltungsausschusses und des Rates.

Es wird beantragt, dass das Sondernutzungsrecht der Parteien und Wählergruppen zur Plakatwerbung vor Wahlen im Stadtgebiet eingeschränkt wird. Gleichzeitig beantragen wir, dass die Stadt Oldenburg an mehreren zentralen Standorten Informationstafeln installiert, auf denen alle Parteien und Wählergruppen ihre Plakate zentral anbringen können.

Die koordinierte Aufstellung von Großflächenplakaten soll wie bisher möglich sein.

Die Einschränkung der öffentlichen Plakatwerbung umfasst nur den Zuständigkeitsbereich der Stadt Oldenburg, nicht etwa die Möglichkeit, auf privaten Grundstücken zu plakatieren.

Begründung

Klima- und Umweltschutz sind der Stadt Oldenburg nicht erst seit der Auszeichnung als Niedersächsische Klimakommune ein wichtiges Anliegen. Die überwiegende Anzahl der politischen Parteien, Gruppierungen und der Bürger teilen das Ziel den Klimaschutz zu stärken. Dabei muss jede Möglichkeit geprüft werden, durch eigene Entscheidungen einen aktiven Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

Das gilt auch für Plakatwerbung anlässlich von Wahlen. Die Kleinflächenplakate sowie die Befestigungsmaterialien bestehen in der Regel aus Plastik und entsprechen keineswegs der Verwendung von umweltfreundlichen Materialien.

Insgesamt wird mit diesen Kleinplakaten eine Unmenge von Abfall erzeugt und dies kann in keinster Weise den umweltpolitischen Zielen unserer Stadt entsprechen. Zumal auch die  umweltbewussten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt kein Verständnis für eine teilweise überbordende Plakatierung  haben.