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Zweckentfremdungssatzung trifft Erben statt Spekulanten – Beteiligungsfrist verlängern Beteiligung im Schatten von Wahlkampf und Herbstferien

FDP fordert längere Frist und bessere Information der Betroffenen

Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg

 

FDP: Zweckentfremdungssatzung trifft Erben statt Spekulanten – Beteiligungsfrist verlängern

Beteiligung im Schatten von Wahlkampf und Herbstferien – FDP fordert längere Frist und bessere Information der Betroffenen

 

Die FDP-Ratsfraktion kritisiert die aus ihrer Sicht unzureichende Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Oldenburg zur geplanten Zweckentfremdungssatzung. Noch bis zum 2. November können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Satzungsentwurf einreichen. Die FDP fordert, das Beteiligungsverfahren zu verlängern und betroffene Eigentümer und Vermieter gezielt auf ihre Mitwirkungsmöglichkeiten hinzuweisen.

 

„Die Stadt wirbt mit großem Aufwand für Bürgerbeteiligung, unter anderem mit ihrer Kampagne ‚PartiAlarm‘. Wenn es aber um eine Satzung geht, die tief in die Nutzung privaten Eigentums eingreifen kann, beschränkt sich die für uns erkennbare Bekanntmachung weitgehend auf die städtische Internetseite. Das passt nicht zusammen“, erklärt René Dittrich für die FDP-Ratsfraktion.

 

Die amtliche Bekanntmachung wurde am 25. September veröffentlicht, zwei Tage vor der Oberbürgermeister-Stichwahl. Die Beteiligung begann am 29. September. Von den insgesamt 35 Kalendertagen lagen 13 in den niedersächsischen Herbstferien.

 

Dabei sind die Folgen für viele Oldenburgerinnen und Oldenburger erheblich. „Der Anlassfall der ganzen Debatte, das Hermann-Ehlers-Haus, hat sich ohne Satzung erledigt: Es wird abgerissen und durch 128 neue Wohnungen ersetzt“, so Ratsherr René Dittrich. „Treffen würde die Satzung jetzt vor allem private Eigentümer, etwa Erbengemeinschaften, deren Elternhaus nach einem Pflegeheimaufenthalt oder einem Todesfall länger als sechs Monate leer steht. Eine Ausnahme dafür sieht der Entwurf nicht vor. Diese Menschen müssen erfahren, dass sie sich jetzt äußern können.“

 

Die FDP lehnt die Zweckentfremdungssatzung auch inhaltlich ab. Der Entwurf schafft zusätzliche Genehmigungspflichten und Bürokratie, ohne den konkreten Nutzen für den Oldenburger Wohnungsmarkt ausreichend nachzuweisen.

 

Die FDP-Fraktion hat deshalb bei der Stadtverwaltung beantragt, die Beteiligungsfrist bis zum 30. November zu verlängern und das Verfahren über die städtischen Informationskanäle sowie durch gezielte Information der betroffenen Verbände erneut bekannt zu machen.

 

Unabhängig davon sind Stellungnahmen bis Montag, 2. November, möglich:

 

https://oldenburg.planungsbeteiligung.de/FRONTEND/PLANUNGSUNTERLAGEN/list.asp?PTID=1&PFID=592

 

oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-oldenburg.de.